Aufgrund von Auflagen im Bewerbungsverfahren zur Grundstücksvergabe gelten für unser Projekt im Prinz-Eugen-Park gleiche Vorschriften hinsichtlich Wohnungs- und Haushaltsgröße sowohl für geförderte als auch für nicht geförderte Wohnungen.
Die Wohnungsgrößen richten sich grundsätzlich nach den Regelungen für den geförderten Wohnungsbau (Nr. 22 WFB 2012 – zu finden z.B. unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_12898/true ).
Wird bis zum Einzug Familienzuwachs erwartet, kann die erwartete Haushaltsgröße zum Zeitpunkt des Einzugs berücksichtigt werden.