Genossenschaftsanteile sind vererb- und übertragbar, nicht aber die Dauer der Mitgliedschaft oder die Mitgliedsnummer. Eine Wohnung kann nicht direkt an Erben oder Begünstigte übertragen werden. Vielmehr müssen diese die Vergabekriterien erfüllen.
Genossenschaftsanteile sind vererb- und übertragbar, nicht aber die Dauer der Mitgliedschaft oder die Mitgliedsnummer. Eine Wohnung kann nicht direkt an Erben oder Begünstigte übertragen werden. Vielmehr müssen diese die Vergabekriterien erfüllen.