Hier haben wir versucht die wichtigsten Fragen rund um unser Projekt zusammenzutragen und zu beantworten.

Here you can find an English translation of our frequently asked questions.

Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist zunächst ein Wirtschaftsunternehmen (Kapitalgesellschaft). Der wichtigste Unterschied zu allen anderen Unternehmensformen ist das Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von seinem Kapitaleinsatz.

Außerdem gilt für unsere Genossenschaft:

  • Träger und Nutzer der Genossenschaftsleistung sind identisch (jeder Bewohner ist Mitglied).
  • Die Genossenschaft arbeitet kostendeckend. Die Genossenschaft dient nicht der Kapitalmehrung, sondern der Sicherung preiswerten Wohnraums.
  • Die Genossenschaft ist nicht nur Wirtschaftsunternehmen sondern auch Sozial- und Kulturgemeinschaft. Unser Ziel ist ein nachbarschaftliches Wohnumfeld anstatt der heute häufig zu findenden Großstadt-Anonymität. Wir orientieren uns bei der Gestaltung unseres Wohnprojekts nicht nur an wirtschaftlichen sondern auch an sozialen Kriterien.
  • Die Leitung der Genossenschaft wird doppelt kontrolliert: Zum einem vom Aufsichtsrat, einem Gremium, das aus den Mitglieder gewähllt wird. Außerdem ist jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband, der die Genossenschaft regelmäßig umfassend prüft. Dadurch ist eine Genossenschaft eine besonders stabile und sichere Unternehmensform.

Bieten Sie Wohnungen zur Miete oder zum Kauf an?

Mit der Genossenschaft realisieren wir einen Mittelweg aus Miete und Eigentum. Alle Mitglieder sind Miteigentümer der Genossenschaft und die Genossenschaft ist Eigentümer des Hauses, das durch die Mitglieder genutzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Genossenschaftswohnung und einer Mietwohnung?

GENossenschaftMietwohnung
unkündbarEigenbedarfskündigung, „Entmietung“, „Zermürbungstaktik“
dauerhaft zum SelbstkostenpreisStaffelmiete, Mieterhöhung, „Luxussanierung“
Mitbestimmung
nachbarschaftliches Umfeld?
Einrichtungen mit Gemeinschaftsnutzen (Werkstattraum, Car Sharing, u.a.)?
Eigenkapital in Form von Pflichtanteilen (20-30% des Wohnungspreises)Kaution (z.B. 3 Monatsmieten)

Was ist der Unterschied zwischen einer Genossenschaftswohnung und einer Eigentumswohnung?

GenossenschaftEigentum
Die Genossenschaft erledigt die Finanzierung. Sofern das Eigenkapital vorhanden ist, haben Sie keine Schulden. Wenn nicht, siehe: häufige FragenErfüllen Sie die Voraussetzungen für die Kreditvergabe? (Alter, Bonität, Sicherheiten, Einkommensnachweis)
Keine Haftung über die Pflichtanteile hinaus.normalerweise Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
Kündigung und Auszug wie bei einer Mietwohnung. Pflichtanteile werden zum Nennwert zurückerstattet.Sie müssen/wollen ausziehen: Aufwand und ggf. zusätzliche Kosten für Verkauf der Wohnung und die Rückführung des Kredites?
Vergünstigter Grundstückspreis durch Programm „Konzeptioneller MietwohnungsbauHohe Grundstückskosten (falls frei finanziert)
(bei Erstbezug) Mitsprache auch bei der Wohnungsgestaltung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses (z.B. Wiedervergabe der Wohnung)Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, Wiederverkaufsmöglichkeit liegt in der Verantwortung des Eigentümers
Die Genossenschaft schafft nachhaltig bezahlbaren Wohnraum und schließt Spekulationen und Verdrängung u.a. dadurch aus, dass das Grundstück unter normalen Umständen nicht verkauft wird sondern dauerhaft im Bestand bleibt.Möglichkeit, die Wohnung mit Wertsteigerung zu verkaufen (aber auch das Risiko eines Wertverlustes besteht).

Kann ich meine Wohnung verkaufen?

Sie erwerben ein Nutzungsrecht aber kein Eigentum an der Wohnung, die Sie bewohnen und können sie daher nicht verkaufen. Wenn Sie ausziehen möchten, können Sie Ihre Genossenschaftsanteile kündigen und erhalten deren Nennwert.

Kann ich meine Wohnung vererben/ übertragen?

Genossenschaftsanteile sind vererb- und übertragbar, nicht aber die Dauer der Mitgliedschaft oder die Mitgliedsnummer. Eine Wohnung kann nicht direkt an Erben oder Begünstigte übertragen werden. Vielmehr müssen diese die Vergabekriterien erfüllen.

Wie bekomme ich eine Wohnung? Wie werde ich Mitglied?

Wohnungen werden nur an Mitglieder vergeben. Die Dauer der Mitgliedschaft ist ein wichtiges Vergabekriterium.

Wir empfehlen dringend, einen unserer Infoabende zu besuchen, bevor Sie in die Genossenschaft eintreten.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, finden Sie die entsprechenden Dokumente unter Downloads.

Senden Sie die Beitrittserklärung unterschrieben per Post an uns zurück.

Überweisen Sie die Summe für einen Pflichtanteil in Höhe von € 1000,- sowie € 500,- Eintrittsgeld an folgende Bankverbindung (steht auch unten auf der Beitrittserklärung):

Inhaber: Bürgerbauverein München BbvM eG
IBAN: DE51 6005 0101 0405 0264 21
BIC: SOLADEST600

Nach Eingang von Beitrittserklärung und Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die auch Ihre Mitgliedsnummer enthält. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Was bedeutet Pflichtanteil?

Es gibt 3 unterschiedliche Arten von Anteilen:

Pflicht- oder Beitrittsanteil
Für die Mitgliedschaft ist 1 Anteil zu 1000 EUR zu zeichnen.
Mehr dazu unter: Wie werde ich Mitglied?

Wohnungsbezogene Pflichtanteile:
Wohnungsbezogene Pflichtanteile bilden den wichtigsten Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft und somit die finazielle Basis unserer Arbeit.
Bei Vergabe einer Wohnung sind wohnungsbezogene Pflichtanteile abhängig von Fläche und Fördermodell zu zeichnen. Bei einem im Bau befindlichen Projekt kann das schon mehrere Jahre vor Einzug der Fall sein.
Die Höhe ist bei den jeweiligen Wohnungsangeboten angegeben.
Diese Anteile werden nicht verzinst. Nach Auszug aus der Wohnung und Übertragung an den Nachnutzer, wird die Summe ausgezahlt.

Freiwillige Anteile:
Freiwillige Anteile sind Anteile, die über die Pflichtanteile hinaus gehen oder von Mitgliedern eingebracht werden, die keine Wohnung nutzen. Diese Anteile erwirtschaften Dividende. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Dividende unterliegt der Kapitalertragssteuer.

 

Planung

Was bedeutet „Mindestbelegung“?

„Mindestbelegung“ bedeutet, dass mindestens die bei einer Wohnung angegebene Anzahl Personen einziehen muss. Der Einzug ist nachträglich durch eine Meldebestätigung nachzuweisen. Wird bis zum Einzug Familienzuwachs erwartet, kann bei einer Bewerbung für eine freie Wohnung die erwartete Haushaltsgröße zum Zeitpunkt des Einzugs berücksichtigt werden.
Die angegebene Mindestbelegung gilt für alle Wohnungen. Aufgrund von Auflagen im Bewerbungsverfahren zur Grundstücksvergabe gelten für unser Projekt im Prinz-Eugen-Park gleiche Vorschriften hinsichtlich Wohnungs- und Haushaltsgröße sowohl für geförderte als auch für nicht geförderte Wohnungen. Die Wohnungsgrößen und die Mindestbelegung richten sich für alle Wohnungen nach den Regelungen für den geförderten Wohnungsbau (Nr. 22.2 der bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) – zu finden z.B. unter https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/allmbl-2012-1-20/).

 

Finanzielles

 

Förderungen (EOF, München Model)

Was bedeutet EOF, München Modell oder KMB?

Einkommensorientierte Förderung (EOF), München Modell und Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) sind Wohnbauförderprogramme für verschiedene Einkommensgruppen, die für bezahlbaren Wohnraum in München sorgen.

Geförderte Wohnungen/ Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Geförderte Wohnungen bieten ein niedriges Nutzungsentgeld. Zusätzlich erhalten berechtigte Haushalte einen Mietzuschuss. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Geförderte Wohnung - Informationen der LH-München

Wir bieten fast ausschließlich Wohnungen für die Einkommensstufe I an.
EOF - Informationen zu Einkommensgrenzen

München Modell

Das München Modell bietet bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
München-Modell - Informationen der LH-München

Die Einkommensgrenzen für das München Modell wurden im September 2023 erhöht.
München-Modell - Einkommensgrenzen (PDF)

Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB)

Mit dem KMB unterstützt die Landeshauptstadt München den Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Grenzen der Wohnraumförderprogramme liegen.
KMB - Informationen der LH München

 

Bauweise

 

Sonstiges

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