Wohnungen werden nur an Mitglieder vergeben. Die Dauer der Mitgliedschaft ist ein wichtiges Vergabekriterium. Mitglieder werden per E-Mail über frei werdende Wohnungen informiert.

Die Vergabe freier Wohnungen erfolgt durch den Vorstand anhand von Wohnungsvergabekriterien. Berücksichtigt werden insbesondere die Dauer der Mitgliedschaft, die Wohnsituation und Dringlichkeit des Bedarfs, die Haushaltsgröße sowie die Förderung einer ausgewogenen Hausgemeinschaft.

Sollten in unserer Genossenschaft Wohnungen frei werden, bieten wir diese zunächst unseren bestehenden Mitgliedern an. Nur falls eine Vergabe an ein Mitglied nicht zustande kommt, berücksichtigen wir auch Bewerbungen von Interessenten, die noch nicht Mitglied unserer Genossenschaft sind. Eine Aufnahme als neues Mitglied erfolgt erst im Zusammenhang mit der Vergabe einer freien Wohnung.