„Mindestbelegung“ bedeutet, dass mindestens die bei einer Wohnung angegebene Anzahl Personen einziehen muss. Der Einzug ist nachträglich durch eine Meldebestätigung nachzuweisen. Wird bis zum Einzug Familienzuwachs erwartet, kann bei einer Bewerbung für eine freie Wohnung die erwartete Haushaltsgröße zum Zeitpunkt des Einzugs berücksichtigt werden.
Die angegebene Mindestbelegung gilt für alle Wohnungen. Aufgrund von Auflagen im Bewerbungsverfahren zur Grundstücksvergabe gelten für unser Projekt im Prinz-Eugen-Park gleiche Vorschriften hinsichtlich Wohnungs- und Haushaltsgröße sowohl für geförderte als auch für nicht geförderte Wohnungen. Die Wohnungsgrößen und die Mindestbelegung richten sich für alle Wohnungen nach den Regelungen für den geförderten Wohnungsbau (Nr. 22.2 der bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) – zu finden z.B. unter https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/allmbl-2012-1-20/).