Es gibt 3 unterschiedliche Arten von Anteilen:
Pflicht- oder Beitrittsanteil
Für die Mitgliedschaft ist 1 Anteil zu 1000 EUR zu zeichnen.
Mehr dazu unter: Wie werde ich Mitglied?
Wohnungsbezogene Pflichtanteile:
Wohnungsbezogene Pflichtanteile bilden den wichtigsten Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft und somit die finazielle Basis unserer Arbeit.
Bei Vergabe einer Wohnung sind wohnungsbezogene Pflichtanteile abhängig von Fläche und Fördermodell zu zeichnen. Bei einem im Bau befindlichen Projekt kann das schon mehrere Jahre vor Einzug der Fall sein.
Die Höhe ist bei den jeweiligen Wohnungsangeboten angegeben.
Diese Anteile werden nicht verzinst. Nach Auszug aus der Wohnung und Übertragung an den Nachnutzer, wird die Summe ausgezahlt.
Freiwillige Anteile:
Freiwillige Anteile sind Anteile, die über die Pflichtanteile hinaus gehen oder von Mitgliedern eingebracht werden, die keine Wohnung nutzen. Diese Anteile erwirtschaften Dividende. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Dividende unterliegt der Kapitalertragssteuer.