Die Genossenschaft erledigt die Finanzierung. Sofern das Eigenkapital vorhanden ist, haben Sie keine Schulden. Wenn nicht, siehe: häufige Fragen |
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Kreditvergabe? (Alter, Bonität, Sicherheiten, Einkommensnachweis) |
Keine Haftung über die Pflichtanteile hinaus. |
normalerweise Haftung mit dem gesamten Privatvermögen |
Kündigung und Auszug wie bei einer Mietwohnung. Pflichtanteile werden zum Nennwert zurückerstattet. |
Sie müssen/wollen ausziehen: Aufwand und ggf. zusätzliche Kosten für Verkauf der Wohnung und die Rückführung des Kredites? |
Vergünstigter Grundstückspreis durch Programm “Konzeptioneller Mietwohnungsbau“ |
Hohe Grundstückskosten (falls frei finanziert) |
(bei Erstbezug) Mitsprache auch bei der Wohnungsgestaltung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses (z.B. Wiedervergabe der Wohnung) |
Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, Wiederverkaufsmöglichkeit liegt in der Verantwortung des Eigentümers |
Die Genossenschaft schafft nachhaltig bezahlbaren Wohnraum und schließt Spekulationen und Verdrängung u.a. dadurch aus, dass das Grundstück unter normalen Umständen nicht verkauft wird sondern dauerhaft im Bestand bleibt. |
Möglichkeit, die Wohnung mit Wertsteigerung zu verkaufen (aber auch das Risiko eines Wertverlustes besteht). |