GenossenschaftEigentum
Die Genossenschaft erledigt die Finanzierung. Sofern das Eigenkapital vorhanden ist, haben Sie keine Schulden. Wenn nicht, siehe: häufige FragenErfüllen Sie die Voraussetzungen für die Kreditvergabe? (Alter, Bonität, Sicherheiten, Einkommensnachweis)
Keine Haftung über die Pflichtanteile hinaus.normalerweise Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
Kündigung und Auszug wie bei einer Mietwohnung. Pflichtanteile werden zum Nennwert zurückerstattet.Sie müssen/wollen ausziehen: Aufwand und ggf. zusätzliche Kosten für Verkauf der Wohnung und die Rückführung des Kredites?
Vergünstigter Grundstückspreis durch Programm „Konzeptioneller MietwohnungsbauHohe Grundstückskosten (falls frei finanziert)
(bei Erstbezug) Mitsprache auch bei der Wohnungsgestaltung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses (z.B. Wiedervergabe der Wohnung)Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, Wiederverkaufsmöglichkeit liegt in der Verantwortung des Eigentümers
Die Genossenschaft schafft nachhaltig bezahlbaren Wohnraum und schließt Spekulationen und Verdrängung u.a. dadurch aus, dass das Grundstück unter normalen Umständen nicht verkauft wird sondern dauerhaft im Bestand bleibt.Möglichkeit, die Wohnung mit Wertsteigerung zu verkaufen (aber auch das Risiko eines Wertverlustes besteht).